NEWS TICKER Erstattungsfähigkeit
+++ Aktuelle Regelung zur Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung +++
Wie Sie den Medien entnehmen konnten, empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. die "sonstigen Produkte zur Wundbehandlung" auch nach dem 02.12.2025 weiterhin als erstattungsfähig zu behandeln.
Die Mehrheit der Krankenkassen folgt dieser Empfehlung, da sie zuversichtlich sind, dass die gesetzliche Verlängerung der Übergangsfrist zeitnah in Kraft treten wird. Konkret haben folgende gesetzliche Krankenkassen zugestimmt, die Kosten sonstiger Produkte zur Wundbehandlung auch in der aktuellen Situation zu übernehmen: AOK Bundesverband, Verband der Ersatzkassen (vdek = TK, BARMER, DAK, KKH, hkk, HEK), ikk classic, BKK Landesverband Süd, BIG direkt, Knappschaft und SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau).
Nachfolgend finden Sie darüber hinaus eine Übersicht der Pressemeldungen und Informationsschreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in alphabetischer Reihenfolge, zum Thema Umgang mit der geplanten Übergangsfrist bis zum 31.12.2026 für sonstige Produkte zur Wundbehandlung. Bitte beachten Sie, dass die Liste nicht abschließend ist. Überprüfen Sie dazu bitte auch Ihr jeweiliges KV-SafeNet oder den Mitgliederbereich und lesen die Mitteilungen Ihrer bundeslandspezifischen Kassenärztlichen Vereinigung.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: KBV - Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: Ersatzkassen übernehmen wie bisher die Kosten
- KV Baden-Württemberg: https://share.google/HouXZ8JH9bccrhRLa
- KV Bayern: Verordnung von Verbandmitteln
- KV Berlin: Praxis-News vom 02.12.2025: Verlängerung der Übergangsregelung für Produkte der modernen Wundbehandlung verzögert sich | Kassenärztliche Vereinigung Berlin
- KV Brandenburg: News | Startseite
- KV Bremen: News | Startseite
- KV Hamburg: Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: GKV-SV empfiehlt den Kassen Fortführung der Erstattungsregelung - Aktuelle Meldungen - Praxis - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
- KV Hessen: Startseite | www.kvhessen.de
- KV Mecklenburg-Vorpommern: KVMV | Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln: Verlängerung der Übergangsregelung offen
- KV Niedersachsen: Aktuelles und AG+Arzneimittel_+Moderne+Wundversorgung-p-43857.pdf
- KV Nordrhein: Verordnungsfähigkeit von „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ – BMG schaltet sich ein | KV Nordrhein
- KV Rheinland-Pfalz: Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: Regresse vermeiden - KV RLP
- KV Saarland: Verordnung Archive - Kassenärztliche Vereinigung Saarland
- KV Sachsen: Update Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung – Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
- KV Sachsen-Anhalt: Arzneimittel - KVSA
- KV Schleswig-Holstein: KVSH - Wundversorgung
- KV Thüringen: KVT
- KV Westfalen-Lippe: InVo: Verbandstoffe – Die meisten Krankenkassen sichern Kostenübernahme trotz Ende der Übergangsfrist zu
+++ Update 26.11.2025 +++
In einem Schreiben an den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. appelliert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an alle Beteiligten, die "sonstigen Produkte zur Wundbehandlung" auch nach dem 02.12.2025 weiterhin als erstattungsfähig zu behandeln. Die geplante Verlängerung soll rückwirkend ab dem 02.12.2025 gelten. Das BMG zeigt sich zuversichtlich, dass das entsprechende Gesetz zeitnah in Kraft tritt.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung berichtet, dass die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK, kkh, Hkk, HEK) der Empfehlung des BMG nachkommen.
Mit dem Gesetz zur „Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) soll die Übergangsfrist erneut verlängert werden, und zwar bis Ende 2026. Dies betrifft u.a. die silberhaltigen Aquacel® Ag Produkte von Convatec, zum Beispiel Aquacel® Ag+ Extra.
Wichtig: Mit Inkrafttreten des BEEP wird die Übergangsfrist rückwirkend zum 02.12.2025 verlängert, sodass keine Lücke mit Blick auf die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit der sPzW entsteht.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
- Das BEEP wurde am 06.11.2025 vom Bundestag beschlossen.
- Die finale Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, nachdem dieser am 21.11.2025 den Vermittlungsausschuss einberufen hat. Hintergrund waren Diskussionen im Bundesrat zu GKV-Sparmaßnahmen: Hier insbesondere ein Passus, der zu Einnahmeverlusten der Krankenhäuser i. H. v. rund 1,8 Mrd. Euro jährlich führen könnte.
Die nächste Sitzung des Bundesrats ist für den 19.12.2025 angesetzt und wir erwarten, dass das BEEP dort verabschiedet wird.
+++ Update 26.11.2025 +++
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) und somit auch die Verlängerung der Übergangsfrist zur Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ wurde am 06.11.2025 vom Bundestag beschlossen. Die finale Zustimmung des Bundesrats verzögert sich, da am 21.11.2025 der Vermittlungsausschuss vom Bundesrat einberufen wurde. Grund sind Diskussionen zu GKV-Sparmaßnahmen.
Wir gehen davon aus, dass das BEEP am 19.12.2025 vom Bundesrat gebilligt wird.
Für Sie bedeutet das: Die Versorgung bleibt nach aktuellem Stand sichergestellt. Mit Inkrafttreten des BEEP wird die Übergangsfrist rückwirkend zum 02.12.2025 verlängert.
+++ Update 06.11.2025 +++
Grünes Licht vom Bundestag für die Verlängerung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 2./3. Lesung am 6. November 2025 dem Gesetzesentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) zugestimmt.
Dieses sieht durch Anpassung des § 31 Abs. 1a S. 5 SGB V die Verlängerung der Übergangsfrist zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung durch die GKV bis zum 31.12.2026 vor. Mitte Dezember wird das Gesetz noch den Bundesrat passieren, wobei das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig ist.
Der Verfahrensstand, die Beschlussempfehlung und der Bericht zum Gesetzentwurf können auf der Seite des Deutschen Bundestags eingesehen werden: Deutscher Bundestag - Mehr Kompetenzen und weniger Bürokratie für Pflegekräfte
Somit sind alle silberhaltigen Produkte von Convatec („Ag“ im Markennamen) bis zum 31.12.2026 verordnungs- und erstattungsfähig:
- Aquacel® Ag+ Extra
- Aquacel® Ag+ Tamponade
- Aquacel® Ag Surgical
- Aquacel® Ag Burn
- Aquacel® Ag Foam
- Varihesive® Hydrogel
Wir freuen uns sehr über diesen wichtigen Schritt für die moderne Wundversorgung.
+++ Update 16.10.2025 +++
„Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ – Koalition legt Änderungsantrag zur Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2026 vor
Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD haben im Rahmen eines Änderungsantrags zum „Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) eine wichtige Anpassung eingebracht: Die Übergangsfrist für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ soll bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden.
Die Begründung im Antrag lautet:
„Um den Zugang zu diesen Produkten auch nach Ablauf dieser Frist (Anmerkung: 2. Dezember 2025) zu gewährleisten, soll die Frist bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden. In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll im Anschluss der Begriff „Verbandmittel“ so definiert werden, dass langfristig eine Versorgung mit notwendigen Verbandmitteln und Wundbehandlungsprodukten gesichert ist.“
Der Änderungsantrag wurde am 8. Oktober 2025 im Gesundheitsausschuss des Bundestags angehört. Die zweite und dritte Lesung des BEEP inklusive der Änderungsanträge ist für Mitte November 2025 im Bundestag vorgesehen.
Convatec begrüßt die aktuellen, zukunftsgerichteten Entwicklungen im Bereich der modernen Wundversorgung, insbesondere vor dem Hintergrund der Versorgungssicherheit für Patient:innen und Verordnungsmöglichkeiten für Ärzt:innen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes inklusive der Änderungsanträge wären folgend gelistete antimikrobiell wirkenden, silberhaltigen Wundprodukte von Convatec (Zusatz „Ag“ im Markennamen“) auch über den 2. Dezember 2025 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungs- und erstattungsfähig:
- Aquacal® Ag+ Extra
- Aquacel® Ag+ Tamponade
- Aquacel® Ag Surgical
- Aquacel® Ag Burn
- Aquacel® Ag Foam
- Varihesive® Hydrogel
Den offiziellen Änderungsantrag können Sie hier auf der Website des Deutschen Bundestags einsehen.
(AP-72772-DEU-DEU-v1, AP-72715-DEU-DEU-v1 (v1.0))
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